Meldung vom 19.11.2014

Telekom Austria Group verlautbart Nachtrag zum Kapitalerhöhungsprospekt

NICHT ZUR UNMITTELBAREN ODER MITTELBAREN VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA UND JAPAN.

Die Telekom Austria Group verlautbart heute, dass sie einen Nachtrag zum Kapitalerhöhungsprospekt veröffentlicht hat. Der Nachtrag zum Kapitalerhöhungsprospekt findet sich unter: www.telekomaustria.com/de/ir/14887

Investoren, die bis zum heutigen Tag ihr Bezugsrecht ausgeübt haben, werden auf das im Nachtrag beschriebene und bis zum 21. November 2014 auszuübende Rücktrittsrecht hingewiesen. Etwaige Rücktrittserklärungen sind gegenüber dem jeweiligen konto- und depotführenden Kreditinstitut, über das das Bezugsrecht ausgeübt wurde, abzugeben.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren oder Vermarktungs- oder Vertriebstätigkeiten für Wertpapiere in Staaten dar, in denen ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots rechtlichen Beschränkungen unterliegt. Diese Mitteilung darf nicht für ein solches Angebot oder solche Vermarktungstätigkeiten verwendet werden. Für das öffentliche Angebot wurde unter www.telekomaustria.com/de/ir/14887 ein Prospekt vom 7.11.2014 und der Nachtrag vom 19.11.2014 nach Maßgabe des Kapitalmarktgesetzes veröffentlicht. Diese Mitteilung ist nicht für die unmittelbare oder mittelbare Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich bestimmter Territorien und Besitzungen sowie der Einzelstaaten und des District of Columbia) bestimmt. Diese Mitteilung stellt kein Angebot von Wertpapieren oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die hier genannten Wertpapiere sind nicht, und werden nicht, nach Maßgabe des United States Securities Act von 1933 in seiner aktuell gültigen Fassung ("Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft werden, soweit nicht eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis nach dem Securities Act eingreift. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika findet nicht statt.
Diese Veröffentlichung ist nur an solche Personen gerichtet, die (i) sich außerhalb des Vereinigten Königreichs aufhalten, oder (ii) professionelle Erfahrung in Investmentangelegenheiten im Sinne des Artikel 19 (5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die "Order") haben, oder (iii) Unternehmen mit hohem Eigenkapital und Personen, die dem persönlichen Anwendungsbereich des Artikel 49 (2) der Order unterfallen und an die diese Veröffentlichung zulässigerweise gerichtet werden darf (sämtliche solche Personen nachfolgend bezeichnet als "relevante Personen"). Auf diese Veröffentlichung dürfen Personen, die keine relevanten Personen sind, keine ihrer Handlungen stützen oder sich auf ihren Inhalt verlassen. Investmentaktivitäten, auf die sich diese Veröffentlichung bezieht, sind nur relevanten Personen möglich, und es werden Investmentaktivitäten nur mit relevanten Personen eingegangen werden.