Meldung vom 18.07.2014

Mitteilung gemäß §§ 91ff österreichisches Börsegesetz

Die Telekom Austria Group (VSE: TKA, OTC US: TKAGY) wurde gestern von Schönherr Rechtsanwälte GmbH, in Vertretung für América Móvil, S.A.B. de C.V. („América Móvil"), Sercotel, S.A. de C.V. („Sercotel"), und Carso Telecom B.V. („Carso Telecom") über folgenden Sachverhalt informiert:

„Namens unserer Mandanten unterrichten wir Sie gemäß §§ 91ff Börsegesetz ("BörseG") über eine Änderung bedeutender Beteiligungen an der Telekom Austria Aktiengesellschaft (ISIN: AT0000720008), Lassallestrasse 9, 1020 Wien ("Telekom Austria AG" oder "Emittentin"):

Carso Telecom B.V. ist eine Gesellschaft nach Niederländischem Recht an der América Móvil eine kontrollierende Beteiligung iSd § 92 Z 4 BörseG über Sercotel hält: Sercotel ist eine gänzlich im Eigentum stehende Tochtergesellschaft der América Móvil und Sercotel hält 100 % der Anteile an Carso Telecom.

Bisher hielt América Móvil direkt 7.935.700 Stück Stammaktien der Telekom Austria AG, was einem Anteil an den Stimmrechten an der Telekom Austria AG von 1,7914 % entspricht sowie indirekt über Carso Telecom 113.171.407 Stück Stammaktien der Telekom Austria AG, was einem Anteil an den Stimmrechten an der Emittentin von 25,5466 % entspricht.

Die von Österreichische Industrieholding AG, FN 80286v, ("ÖIAG") gehaltenen 125.917.735 Stück Stammaktien der Telekom Austria AG, was einem Anteil an den Stimmrechten an der Emittentin von 28,4239 % entspricht, sind gemäß § 92 BörseG zuzurechnen. Zudem wurden bis zum 14.07.2014 insgesamt 103.978.115 Stück Stammaktien der Telekom Austria AG in das Übernahmeangebot der Carso Telecom eingeliefert ("Eingelieferte Aktien"), was einem Anteil an den Stimmrechten an der Telekom Austria AG von 23,4713 % entspricht. Direkt und indirekt sowie unter Berücksichtigung der von ÖIAG gehaltenen Aktien sowie der Eingelieferten Aktien hielt América Móvil daher insgesamt 351.002.957 Stück Stammaktien der Telekom Austria AG, was einem Anteil an den Stimmrechten an der Telekom Austria AG von 79,2332 % entspricht.

Das Angebot wurde am 17.07.2014 abgewickelt. Dies führt zur Meldepflicht nach § 91 Abs 6 BörseG und zu folgendem Gesamtbestand von Stimmrechten gemäß §§ 91ff BörseG, die Carso Telecom und América Móvil zurechenbar sind:

  • Carso Telecom gemäß §§ 91, 92 BörseG 343.067.257 / 77,4418 %;
  • América Móvil §§ 91, 92 BörseG 351.002.957 / 79,2332 %.
  • Carso Telecom und América Móvil haben damit die Schwelle von 75 % der Anteile an Stimmrechten der Emittentin überschritten."

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