Meldung vom 30.06.2014

Mitteilung gemäß § 91ff österreichisches Börsegesetz

Die Telekom Austria Group (VSE: TKA, OTC US: TKAGY) wurde heute von Schönherr Rechtsanwälte GmbH, in Vertretung für América Móvil, S.A.B. de C.V. („América Móvil"), Sercotel, S.A. de C.V. („Sercotel"), und Carso Telecom B.V. („Carso Telecom") über folgenden Sachverhalt informiert:

„Namens unserer Mandanten unterrichten wir Sie gemäß §§ 91 ff Börsegesetz ("BörseG") über eine Änderung bedeutender Beteiligungen an der Telekom Austria Aktiengesellschaft (ISIN: AT0000720008), Lassallestrasse 9, 1020 Wien ("Telekom Austria AG" oder "Emittentin"):

Carso Telecom B.V. ist eine Gesellschaft nach Niederländischem Recht an der América Móvil eine kontrollierende Beteiligung iSd § 92 Z 4 BörseG über Sercotel hält: Sercotel ist eine gänzlich im Eigentum stehende Tochtergesellschaft der América Móvil und Sercotel hält 100 % der Anteile an Carso Telecom.

Bisher hielt América Móvil direkt 7.935.700 Stück Stammaktien der Telekom Austria AG, was einem Anteil an den Stimmrechten an der Telekom Austria AG von 1,7914 % entspricht, sowie indirekt über Carso Telecom 112.364.723 Stück Stammaktien der Telekom Austria AG, was einem Anteil an den Stimmrechten an der Emittentin von 25,3645 % entspricht. América Móvil hielt daher bisher direkt und indirekt insgesamt 120.300.423 Stück Stammaktien der Telekom Austria AG, was einem Anteil an den Stimmrechten an der Telekom Austria AG von 27,1559 % entspricht.

Österreichische Industrieholding AG, FN 80286v ("ÖIAG") hält derzeit 125.917.735 Stück Stammaktien an der Telekom Austria AG, was einem Anteil an den Stimmrechten der Emittentin von 28,4239 % entspricht.

Carso Telecom und ÖIAG haben am 23.04.2014 einen aufschiebend bedingten Stimmbindungsvertrag ("Syndikatsvertrag") betreffend ihrer Anteile an der Telekom Austria AG abgeschlossen. Der Abschluss dieses aufschiebend bedingten Syndikatsvertrags wurde am 25.04.2014 angezeigt. Alle aufschiebenden Bedingungen sind bis zum 27.06.2014 eingetreten. Mit Eintritt aller aufschiebenden Bedingungen wurde der Syndikatsvertrag wirksam. Dies führt zur Meldepflicht nach § 91a Abs 6 BörseG und zu folgendem Gesamtbestand von Stimmrechten gemäß §§ 91 und 92 BörseG, die Carso Telecom und América Móvil zurechenbar sind:

  • Carso Telecom gemäß §§ 91, 92 BörseG 238.282.458 / 53,7884 %;
  • América Móvil §§ 91, 92 BörseG 246.218.158 / 55,5797 %.

Mit Wirksamkeit des Syndikatsvertrages haben Carso Telecom und América Móvil damit die Schwellen von 30%, 35%, 40%, 45% und 50% der Anteile an Stimmrechten der Emittentin überschritten."


Haftungshinweis für zukunftsbezogene Aussagen:
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