Meldung vom 25.04.2014

Mitteilung gemäß § 91ff österreichisches Börsegesetz

Die Telekom Austria Group (VSE: TKA, OTC US: TKAGY) wurde heute von Schönherr Rechtsanwälte GmbH, in Vertretung für América Móvil, S.A.B. de C.V. („América Móvil"), Sercotel, S.A. de C.V. („Sercotel"), und Carso Telecom B.V. („Carso Telecom") über folgenden Sachverhalt informiert:


„Namens unserer Mandanten unterrichten wir Sie gemäß §§ 91 ff Börsegesetz ("BörseG") über eine Änderung bedeutender Beteiligungen an der Telekom Austria Aktiengesellschaft (ISIN: AT0000720008), Lassallestrasse 9, 1020 Wien ("Telekom Austria AG" oder "Emittentin"):

Carso Telecom B.V. ist eine Gesellschaft nach Niederländischem Recht, an der América Móvil eine kontrollierende Beteiligung iSd § 92 Z 4 BörseG über Sercotel hält: Sercotel ist eine gänzlich im Eigentum stehende Tochtergesellschaft der América Móvil und Sercotel hält 100 % der Anteile an Carso Telecom.

Bisher hielt América Móvil direkt 7.935.700 Stück Stammaktien der Telekom Austria AG, was einem Anteil an den Stimmrechten an der Telekom Austria AG von 1,7914 % entspricht, sowie indirekt über Carso Telecom 110.841.174 Stück Stammaktien der Telekom Austria AG, was einem Anteil an den Stimmrechten an der Emittentin von 25,0206 % entspricht. América Móvil hielt daher bisher direkt und indirekt insgesamt 118.776.874 Stück Stammaktien der Telekom Austria AG, was einem Anteil an den Stimmrechten an der Telekom Austria AG von 26,8119 % entspricht.

Österreichische Industrieholding AG, FN 80286v ("ÖIAG") hält derzeit 125.917.735 Stück Stammaktien an der Telekom Austria AG, was einem Anteil an den Stimmrechten der Emittentin von 28,4239 % entspricht.

Carso Telecom und ÖIAG haben am 23.04.2014 einen aufschiebend bedingten Stimmbindungsvertrag ("Syndikatsvertrag") betreffend ihrer Anteile an der Telekom Austria AG abgeschlossen. Dieser aufschiebend bedingte Syndikatsvertrag führt aufgrund der gemäß § 91a Abs 7 BörseG vorzunehmenden Zusammenrechnung aller Stimmrechte gemäß §§ 91 bis 92 BörseG zu folgendem Gesamtbestand von Stimmrechten gemäß §§ 91 und 92 BörseG und gemäß § 91a BörseG, die Carso Telecom und América Móvil wie folgt zurechenbar sind:

Carso Telecom zusammengerechnet 236.758.909 / 53,444 % (Schwellenüberschreitung: 30%, 35%, 40%, 45% und 50%), gemäß § 91 BörseG 110.841.174 / 25,0206 % und gemäß §§ 91a, § 92 BörseG 125.917.735 / 28,4239 %;

América Móvil zusammengerechnet 244.694.609 / 55,2358 % (Schwellenüberschreitung: 30%, 35%, 40%, 45% und 50%), gemäß §§ 91, 92 BörseG 118.776.874 / 26,8119 % und gemäß §§ 91a, 92 BörseG 125.917.735 / 28,4239 %.

Mit Wirksamkeit des Syndikatsvertrages werden Carso Telecom und América Móvil damit die Schwellen von 30%, 35%, 40%, 45% und 50% der Anteile an Stimmrechten der Emittentin überschreiten."


Haftungshinweis für zukunftsbezogene Aussagen:
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