Meldung vom 25.04.2014

Mitteilung gemäß § 91ff österreichisches Börsegesetz

Die Telekom Austria Group (VSE: TKA, OTC US: TKAGY) wurde heute von CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati Partnerschaft von Rechtsanwälten, in Vertretung für die Österreichische Industrieholding AG, FN 80286v („ÖIAG"), welche derzeit 125.917.735 Stück Aktien (entspricht 28,42%) der Telekom Austria Aktiengesellschaft, FN 144477t, ISIN AT0000720008 („Telekom Austria") hält, informiert:

„ÖIAG hat am 23. April 2014 mit (i) Carso Telecom B.V., Registernummer 55341535 im Handelsregister der Niederlande („Carso Telecom“) und (ii) América Móvil, S.A.B. de C.V., Registernummer 263,770 in Mexico City’s Registro Publico de Comercio („América Móvil“) einen aufschiebend bedingten Stimmbindungsvertrag geschlossen, mit welchem die Parteien eine Vereinbarung getroffen haben, die beide verpflichtet, nach Wirksamkeit langfristig eine gemeinsame Politik bezüglich der Geschäftsführung der Telekom Austria zu verfolgen, indem sie die Stimmrechte einvernehmlich ausüben („Syndikatsvertrag“).

Carso Telecom hält derzeit unmittelbar 110.841.174 Stück Aktien der Telekom Austria (entspricht 25,02%) und steht selbst zu 100% im indirekten Eigentum der América Móvil, welche wiederum derzeit unmittelbar 7.935.700 Aktien der Telekom Austria (entspricht 1,79%) hält.

Der aufschiebend bedingte Syndikatsvertrag umfasst daher gemäß §§ 91, 91a und 92 Z1 BörseG derzeit insgesamt die Stimmrechte aus 244.694.609 Aktien der Telekom Austria, was einem Anteil von 55,24% entspricht.

Mit Wirksamkeit des Syndikatsvertrags wird ÖIAG daher gemäß § 92 Z 1 iVM § 91 BörseG die Schwellen von 30%, 35%, 40%, 45% und 50% der Stimmrechte an der Telekom Austria überschreiten.“


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