Meldung vom 02.06.2017

Telekom Austria Group: Relaunch der Operator Billing Plattform mit zahlreichen neuen Funktionen macht die Geschäftsabwicklung für Drittanbieter noch sicherer und transparenter

  • Neue Funktionen bei Zahlungen an Drittanbietern
  • State-of-the-Art Technologie, damit noch sicherer und schneller
  • Für den Konsumenten einfaches Festlegen von Kostenlimits sowie
  • Einfache Sperre für Dienste von Drittanbietern

Durch den kürzlich erfolgten Relaunch der Operator Billing Plattform bei der Österreich Tochter A1 sind Zahlungen über die Handyrechnung noch einfacher und sicherer geworden. Einhergehend mit dem Relaunch gibt es auch zahlreiche neue Funktionen.

Operator Billing Plattform für schnellere und sichere Geschäftsabwicklung
Die zentrale Technologie des Services stellt die Operator Billing Plattform dar, auf der das Bezahlen von digitalen Gütern, wie beispielsweise Musik, APPs oder Videos, über die Handyrechnung ermöglicht wird. Die transparente Darstellung aller Zahlungen beim Endkunden und eine State-of-the-Art Technologie sorgt für einen sicheren Einkauf im Internet. So können Anbieter wie z.B. Google ihre Geschäftsmodelle ab sofort nicht nur schneller, sondern auch einfacher abwickeln.

Umfangreiche Selbstadministration
Via „Mein A1" oder „mein bob" steht den Endkunden eine umfangreiche Selbstadministration für alle Zahlungen an Drittanbieter zur Verfügung. Die Einsicht in jede Zahlung und jedes Abo sowie die Sperre/Entsperrung von Zahlungen an Drittanbietern ist ab sofort ganz einfach möglich. Für diese Dienste können auch schnell und einfach Kostenlimits festgelegt werden und die Abos können einfach direkt beendet werden. Ab 2018 stehen die Funktionen auch für Ticketing und Spenden zur Verfügung. Das bedeutet, dass Anbieter vor allem im Ticketing-Bereich (Handyparken, Kinokarten, Fahrscheine) neue Geschäftsfelder entwickeln und somit auch neue Umsatzmöglichkeiten generieren können.

Gemeinsame Richtlinie der Mobilen Netzbetreiber (Code of Conduct)
Durch den verstärkten Einsatz moderner Kommunikationsmittel als Bezahlform für Content Dienste müssen die Anbieter Ihr Angebot transparent, und verständlich gestalten.
Um irreführende Angebote gar nicht erst zuzulassen, haben sich die drei österreichischen Netzbetreiber A1, T-Mobile und 3 bereits im Herbst 2015 auf die Unterzeichnung eines Code of Conduct geeinigt. Ziel ist die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durch Vertragspartner und Drittanbieter, die durch Kontrollen gewährleistet werden.

„Es ist unsere Pflicht, im Sinne unserer Kunden entsprechende Schritte zu tätigen und sicherzustellen, dass Services und Leistungen aus modernen Mehrwert- und Content-Diensten entsprechend transparent, sicher und nachvollziehbar für unsere Kunden abgewickelt und abgerechnet werden. Für uns sind diese Dienstleistungen selbstverständlich und Bestandteil einer gelebten „Corporate Responsibility" gegenüber unseren Kunden", so Franz Bader, Leiter Wholesale & International Business, Telekom Austria Group.

Über Operator Billing
Mit Operator Billing wurde eine Möglichkeit geschaffen, die Inanspruchnahme von digitalen Diensten über die Handyrechnung abzurechnen, ohne dabei den Umweg über empfangene oder gesendete Mehrwert-SMS gehen zu müssen. Es besteht keine Notwendigkeit der Eingabe von Kreditkarten- oder Kontodaten.

Während Mehrwertdienste rufnummernbasiert die Abrechnung von Leistungen über die Telefon- oder Internetrechnung ermöglichen, fehlt das Element der Rufnummernadressierung bei Content-Diensten. Bei diesen wird über die Oberfläche des Endgerätes ein Dienst in Anspruch genommen, und die Netzbetreiber übernehmen die Zuordnung des Dienstes zum Bestellvorgang und die Abrechnung. Die Terminologie für Content Dienste ist je nach Betreiber unterschiedlich. „Dienste von Drittanbietern" können neben den spezifischen telekommunikationsrechtlichen Normen auch anderen gesetzlichen Anforderungen unterliegen.

A1 hat mit verschiedenen Dienste Anbietern Kooperationen, um das Bezahlen von digitalen Dienstleistungen über die Rechnung zu ermöglichen. Der Vertrag wird direkt zwischen den Diensteanbietern und dem Kunden abgeschlossen, daher sind alle angebotenen Dienste oder Services direkt in den AGB des Diensteanbieters geregelt.